Akademie
Unser Ziel als Fahr(schul)lehrer-Akademie ist es, Sie als Bewerber um eine Fahr(schul)lehrer-Berechtigung bestmöglich auszubilden und bis zu Ihrer Prüfung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu begleiten.
2 000
ausgebildete Fahrlehrer
Flexible Kurszeiten
Kurszeiten werden nach Absprache mit den Teilnehmern vereinbart (berufsbegleitend möglich)
Zielgenaue Prüfungsvorbereitung
Durch gezielte Prüfungssimulationen werden die Kandidaten bestmöglich auf die Prüfung vorbereitet
Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Fahr(schul)lehrer ist im KFG 1967 (Kraftfahrgesetz ) in Verbindung mit der KDV 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungs-Verordnung) geregelt.
Vorraussetzungen
Die Berechtigung, als Fahr(schul)lehrerer an einer Fahrschule praktischen Unterricht zu erteilen, darf nur Personen erteilt werden, die die im § 109 Abs.1 lit. b und g KFG 1967 angeführten Voraussetzungen erfüllen:
- Vertrauenswürdigkeit
- Besitz einer Lenkerberechtigung für die in Betracht kommenden Gruppen von Kraftfahrzeugen
- Glaubhaftmachung einer mindestens 3-jährigen Lenkerpraxis
- Keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften
Vom Bewerber zu erbringende Voraussetzungen:
- Meldezettl
- Geburtsurkunde
- Leumundszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Praxisnachweis
- Reifeprüfungszeugnis oder Gleichwertigkeit eines Solchen (nur bei Fahrschullehrern)
Ablauf der Ausbildung
Modul I (40 EH)
Dieses Modul besteht aus einer Grundschulung, in der Ihnen das Grundwissen der Straßenverkehrsordnung sowie aller für den Beruf des Fahr(schul)lehrers relevanten Gesetze und Verordnungen nähergebracht werden.
Modul II (20 EH)
Expertenblock für Fahr(schul)lehrer:
Rechte und Pflichten als Angestellter, Kündigungsrecht, Entlassung, Kollektivvertrag.
Modul III (15 EH)
Pädagogik II für Fahrschullehrer: Didaktik, Vortragstechnik
Modul IV (280 EH)
Hauptschulung (Theorie und Praxis)
Mindestens 60 EH praktische Ausbildung
Modul V (30 EH)
Lehrplanschulung der Österreichischen Kraftfahrschulen (Theorie und Praxis)
Modul VI (30 EH)
Prüfungsvorbereitung, -simulation und Prüfungsbegleitung
Modul VII (20 EH)
Vortragstechnik für Fahrschullehrer:
Verkehrspsychologie, Pädagogik, Didaktik, Konfliktbewältigung.
Modul A (44 EH)
Theoretische Ausbildung:
Sonderbestimmungen der StVO 1960 u. KFG 1967, Technik und Arten der Krafträder.
Praktische Ausbildung:
Grundfahrtechnik im verkehrsfreien Raum, Fahren im Verkehr, Unterrichten des 12 Stationen-Planes und Erteilen von Fahrunterricht im Verkehr auf verkehrsfreien Flächen im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers.
Mindestens 36 EH praktische Ausbildung.
Modul C (100 EH)
Theoretische Ausbildung:
Sonderbestimmungen der StVO u. des KFG, Gefahrenlehre, Lastkraftwagentechnik, Ladetechnik, besondere Fahrbedingungen (Arbeitszeit, Gefahrgut,…).
Praktische Ausbildung:
Mitfahren beim praktischen Fahrunterricht, Erteilen von Fahrunterricht im Beisein eines Fahrlehrers, Wartungsarbeiten.
Mindestens 40 EH praktische Ausbildung.
Modul E (18 EH)
Theoretische Ausbildung:
Sonderbestimmungen der StVO 1960 u. des KFG 1967, Technik, Gefahrenlehre.
Praktische Ausbildung:
Fahren im verbauten Gebiet mit enger Fahrbahn, Zurückschieben mit Anhänger, An- und Abkoppeln sowie Abstellen von Anhängern, Wartungsarbeiten am Anhänger.
Mindestens 20 EH praktische Ausbildung.
Modul F (18 EH)
Theoretische Ausbildung:
Sonderbestimmungen der StVO 1960 u. des KFG 1967, Schutzeinrichtungen gemäß § 19b, Verhalten bei Unfällen im Hinblick auf die Schutzeinrichtungen.
Praktische Ausbildung:
Fahren im Gelände, Ladetechnik, Wartungsarbeiten.
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung.
Die Module 1 bis 7 beinhalten die Schulung zur Ablegung der Lehrberechtigungsprüfung für die Klasse B (Module 3 und 7 nur für Fahrschullehrer).
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